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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kathrin Werth

Allgemeines

Die nachfolgenden AGB gelten für sämtliche an Kathrin Werth erteilte Aufträge

Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
„Bilddateien“ im Sinne dieser AGB, sind alle von Kathrin Werth hergestellten Produkte, gleich welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

2. Urheberrecht

Das Urheberrecht an den Bilddateien nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes steht ausschließlich Kathrin Werth zu. Die von Kathrin Werth hergestellten Bilddateien sind grundsätzlich nur für den privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Die Ãœbertragung von Nutzungsrechten bedarf einer besonderen Vereinbarung.

Sofern Kathrin Werth Nutzungsrechte an ihren Bilddateien überträgt, so ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der besonderen Vereinbarung.

Der Besteller einer Bilddatei im Sinne des § 60 UrhG hat kein Recht, die Bilddatei zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.

§ 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

Die Nutzungsrechte zur privaten Weitergabe an Familie oder Freunde, sowie zur privaten Veröffentlichung im Internet gehen nach dem Kauf der jeweiligen Datei/-en an den Käufer über, sind aber an den Namen Kathrin Werth gebunden. Im Internet dürfen somit nur die dafür gelieferten Dateien mit Logo/Wasserzeichen verwendet werden oder Kathrin Werth wird namentlich genannt. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Kathrin Werth zum Schadensersatz in Höhe von 200 % des gesamten Kaufpreises des Auftrags.

Die RAW-Dateien verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der RAW-Dateien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

Die von Kathrin Werth gefertigten Bilddateien dürfen nicht verändert werden. Dies umfasst Farbe, Filter, Bildausschnitt, Formen o. ä. Kathrin Werth gibt keine unbearbeiteten Bilder weiter.

3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

Für die Herstellung der Bilddateien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet.

Fällige Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Tage ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Kathrin Werth behält sich vor, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Bilddateien Eigentum von Kathrin Werth.

Hat der Auftraggeber im Vorfeld an Kathrin Werth keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Bilddateien gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Kathrin Werth hat einen eigenen Bildstil, die der Auftraggeber mit Buchung eines Auftrages bei Kathrin Werth kennt und akzeptiert. Hierzu zählen auch Bilddateien/Bildbearbeitungen mit Tiefenunschärfe, Bokeh sowie Masken mit leichtem Rauschen, Körnung und Farbveränderungen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Kathrin Werth behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

4. Haftung

Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Kathrin Werth nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Auch für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, oder Daten haftet Kathrin Werth – wenn nichts anders vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Beanstandung offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Bilddateien schriftlich bei Kathrin Werth geltend zu machen. Für die Wahrung der Frist, gilt der Eingang bei Kathrin Werth.

Kein Mangel ist es, wenn auf Grund von schlechten Lichtverhältnissen in Räumlichkeiten bzw. Ã-rtlichkeiten (z.B.in Räumen mit wenig Licht, an Tagen mit sehr bewölktem Himmel bzw. an dunklen Orten,…) die Kathrin Werth nicht zu verschulden hat, ein Bildrauschen in jeglicher Form auftritt.

Kathrin Werth verwahrt die RAW-Dateien sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, aufbewahrte RAW-Dateien nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

Die Versendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5. Nebenpflichten

Der Auftraggeber versichert, dass er an allen den an Kathrin Werth übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgelichteten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, falls gegeben, Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist Kathrin Werth berechtigt, ggfs. Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Da künftige Auftraggeber sich auch von der Qualität der Arbeiten von Kathrin Werth überzeugen wollen, schließen daher alle Preise die Einräumung der Veröffentlichungsrechte auf Homepage, soziale Netzwerke, Werbung, Ausstellungen etc. ein. Alle Veröffentlichungen werden anonym gemacht, wenn dies gegenüber Kathrin Werth ausdrücklich gewünscht wird. Der Auftraggeber ist mit jeglicher Verwendung und Veröffentlichung einverstanden, wenn er Kathrin Werth beauftragt. Ist er dies nicht, so muss dies vor Beauftragung mitgeteilt werden, denn dies würde den Preis anheben. Da der Werbezweck für Kathrin Werth entfällt.

6. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Kathrin Werth nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von Kathrin Werth. Sofern ein Pauschalpreis vereinbart war. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass Kathrin Werth kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Kathrin Werth auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

Liefertermine für Bilddateien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Kathrin Werth bestätigt worden sind. Kathrin Werth haftet für Fristüberschreibungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Kathrin Werth verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

8. Digitale Fotografie

Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Bilddateien von Kathrin Werth auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Die Ãœbertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

9. Sonstiges

15 km Anfahrtskosten sind ab dem Geschäftsort (2123 Schleinbach) von Kathrin Werth inklusive bzw. je nach Paket. Jeder weitere Kilometer wird mit 0,42 € je km berechnet, wenn nicht anders im Vertrag vereinbart oder die Fahrkosten im Angebot enthalten sind.